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Bayerische Stiftung Hospiz

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Antragsteller/Fördermöglichkeiten

Allgemeine Förderung

Die Bayerische Stiftung Hospiz hat sich in ihrer Satzung verschiedene Ziele gesetzt:

Unterstützt werden können Antragsteller, wenn deren Projekte / Vorhaben mit den Zielen der Stiftung vereinbar sind und für die Stiftung finanziell tragbar sind. Insbesondere bei Aus-, Fort- und Weiterbildung ist zu beachten, dass alle gesetzlichen Ansprüche auf Förderung (z.B. § 39a SGB V) vorrangig gegenüber den Stiftungsleistungen sind, d.h. zunächst beantragt und ausgeschöpft werden müssen.

Grundsätzlich sind alle Anträge form- und fristlos einzureichen, da die Bayerische Stiftung Hospiz möglichst unbürokratisch helfen möchte. Etwa alle 3-4 Monate (je nach Bedarf) trifft der Vergabeausschuss zur Beratung und Entscheidung über die eingereichten Anträge zusammen. Es empfiehlt sich daher, sich möglichst frühzeitig vor einem Projekt / Vorhaben nach der nächsten Sitzung des Vergabeausschusses zu erkundigen. Überhaupt ist es sinnvoll, sich vor Antragsstellung telefonisch mit der Stiftungssachbearbeiterin Frau Neumann oder dem Stiftungsvorstand Frau Hesse in Verbindung zu setzen, um erste Fragen vorab klären zu können.

Förderung der Grundausbildung von ehrenamtlichen Hospizhelfern

Nachdem Mitte 2003 die staatliche Förderung der Grundausbildung ehrenamtlicher Hospizhelfer gemäß dem Vierten Bayerischen Landesplan für Altenhilfe eingestellt werden musste, hat der Vergabeausschuss beschlossen, dass die Bayerische Stiftung Hospiz diese Maßnahmen künftig fördern will.
Im Jahr 2010 werden Grundausbildungen von ehrenamtlichen Hospizhelfern in Bayern mit einer Pauschale von 18,- € pro Fortbildungseinheit bezuschusst.

zu den Förderbedingungen / Antragsformularen

Unterstützung der ehrenamtlichen Hospizarbeit (1 €-Förderung)

Seit 2002 hat die Bayerische Stiftung Hospiz die Fortführung der Förderung des "Netzwerk Pflege" übernommen. Gemeinnützig tätigen Hospizvereinen (die Mitglied beim Bayerischen Hospizverband e.V. sind), Verbänden der freien Wohlfahrtspflege sowie freigemeinnützigen Stiftungen können gemäß den Vergaberichtlinien 1 € für jede geleistete ehrenamtliche Helferstunde erhalten. Diese Förderung stellt keine "Bezahlung" der Helfer dar, sondern soll von den Hospizvereinen oder den anderen Empfängern dazu genutzt werden, für die Helfer Vorsorgemaßnahmen und Auslagenersatz zu finanzieren sowie fachliche Anleitung und Begleitung, z.B. in Form von Supervision/Praxisberatung zur Verfügung stellen zu können.

Fördervoraussetzungen

Die Fördervoraussetzungen können Sie den Vergabegrundsätzen entnehmen. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die Stiftungsverwaltung (Tel.: 0921/605 - 3343 oder -3350).

Antragsformulare

Alle Formulare können am Bildschirm ausgefüllt werden.

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