Sehr geehrte Frau Dr. Croos-Müller (1. Vorsitzende),
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Gabriele Bauer,
sehr geehrter Herr Landrat Dr. Gimple,
liebe Hospizhelferinnen und Hospizhelfer,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
Sie sind hier: Start >> Wir über uns >> Grußworte >> Die Hospizidee in Bayern
Sehr geehrte Frau Dr. Croos-Müller (1. Vorsitzende),
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Gabriele Bauer,
sehr geehrter Herr Landrat Dr. Gimple,
liebe Hospizhelferinnen und Hospizhelfer,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
Glückwünsche
unserem Gastgeber, dem Jakobus Hospizverein e.V., der in diesem Jahr sein 10jähriges Jubiläum feiert, möchte ich, auch im Namen von Frau Staatsministerin Christa Stewens und Herrn Staatssekretär Georg Schmid, die herzlichsten Glückwünsche übermitteln. 10 Jahre Jakobus Hospizverein, das sind 10 Jahre Mitmenschlichkeit und Zuwendung, Mitfühlen und Mitleiden. Ich verbinde deshalb meine Glückwünsche zu Ihrem Jubiläum mit einem ganz herzlichen Dankeschön für diese großartige humanitäre Leistung.
Einleitung
Wer die Hospizbewegung verstehen will, muss sich an ihre Ursprünge zurückführen lassen, ihre Entwicklung betrachten, um dann nach dem Weg in die Zukunft zu fragen.
Rückblick
Vor über 100 Jahren waren die meisten Lebensläufe noch in die Familien eingebunden. Die Menschen kamen nicht nur dort zur Welt, wo sie dann auch lebten, sie sind letztendlich auch dort gestorben. In der Realität unserer modernen Gesellschaft haben sich Sterben und Tod aus dem nahen Bereich der Familie und Nachbarschaft in die Institutionen verlagert. Heute sterben ca. 55 % aller Menschen in einem Krankenhaus, weitere 30 % in Alten- oder Pflegeheimen und nur noch 10 % zu Hause.
Unsere Gesellschaft tut sich extrem schwer mit den menschlichen Grenzsituationen wie Sterben, Tod und Trauer.
Medizinischer
Fortschritt
"Es ist nicht der Tod, es ist das Sterben, das mich
beunruhigt"
, hat Montaigne, ein großer französischer Renaissancedenker schon
im 15. Jahrhundert festgestellt. Der medizinische Fortschritt hat unserem
Leben viele Jahre gegeben. Er stellt uns aber auch vor neue Probleme.
Viele Menschen haben Angst. Angst vor einem langen Sterbeprozess, vor Schmerzen, aber auch vor Abhängigkeit und Hilflosigkeit gegenüber ärztlichen Entscheidungen.
Der medizinische Fortschritt wirft die Frage auf, ob das medizinisch-technisch Mögliche auch immer das medizinisch und menschlich Sinnvolle ist.
Es gibt Situationen, in denen sich die medizinische Behandlung auf die Erhaltung oder Wiederherstellung von Lebensqualität, auf Linderung der Schmerzen und auf Pflege beschränken muss.
Um nicht missverstanden zu werden. Es geht nicht darum Menschen etwa aufgrund ihres Alters oder einer begrenzten Lebenserwartung aus Kostengründen eine "Maximalbehandlung" vorzuenthalten. Es gibt jedoch Situationen, in denen eine ausgereifte palliativmedizinische und palliativpflegerische Betreuung, im konkreten Fall die "Maximalbehandlung" ist.
Patientenverfügung
Jeder Mensch sollte sich deshalb frühzeitig Gedanken darüber machen, wie er den letzten Weg gehen möchte und diese grundsätzlichen Überlegungen zu Leben und Sterben und die eigenen Wertvorstellungen in Form einer Patientenverfügung niederlegen. Die Vorsorgebroschüre des Bayerischen Justizministeriums, die auch kostenlos im Internet abrufbar ist, gibt dazu wertvolle Hinweise.
Beschluss des BGH
Leider ist durch den Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 17. März diesen Jahres und die widersprüchlichen Stellungnahmen dazu sehr viel Verwirrung, insbesondere im Hinblick auf den Wert von Patientenverfügungen entstanden.
Bei aller – sicher auch berechtigten Kritik – sind aus dem Beschluss folgende Schlüsse zu ziehen:
Die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts dient in erster Linie dem Schutz des Betreuers in einer Situation, in der es im wahrsten Sinne des Wortes um Leben oder Tod geht. Dabei muss auch das Vormundschaftsgericht die Menschenwürde und das Selbstbestimmungsrecht des nicht mehr einwilligungsfähigen Patienten beachten.
Hospizidee
Sterbende, deren Lebensweg unausweichlich zu Ende geht, brauchen primär keine Intensivmedizin, sie brauchen eine Linderung ihrer Schmerzen und liebevolle Betreuer, die um die seelische Auseinandersetzung Sterbender wissen oder sie erahnen und die innere Bereitschaft haben, das Leid mit auszuhalten und, soweit es geht, mitzutragen.
Ambulant vor
stationär
Sterbenden ein menschenwürdiges Leben bis zuletzt zu ermöglichen, ist nicht nur das Ziel der Hospizbewegung, sondern wesentliches Element einer humanen Gesellschaft und Bestandteil der bayerischen Sozialpolitik. Ich bin der Meinung, dass wir einen Strukturwandel brauchen. Die Begleitung Sterbender zu Hause im Kreis ihrer Angehörigen und die Linderung ihrer Schmerzen im Sinne des Hospizgedankens sind nicht nur humaner, sondern auch wirtschaftlicher. Staat und Politik sind gefordert, für die notwendigen Rahmenbedingungen zu sorgen.
Leistungsbilanz
Seit dem unermüdlichen Wirken von Pater Iblacker Anfang der 70iger Jahre, dem spiritus rector, nicht nur der bayerischen, sondern der deutschen Hospizbewegung hat sich viel getan.
Hospizvereine
§ 39a Abs. 2
SGB V
Bayerische Stiftung
Hospiz
Stationäre Hospize
Weitere Planungen
Angesichts der allerorten zu verzeichnenden Knappheit der Mittel, nicht nur beim Staat, sondern insbesondere auch bei den Sozialversicherungsträgern, bitte ich um Verständnis dafür, wenn der Aufbau von stationären Palliativ- und Hospizstrukturen mancherorts nicht so schnell vonstatten geht.
Es kann nicht nur darum gehen, übereilt stationäre Strukturen aufzubauen und Ressourcen wahllos einzusetzen. Es ist zu überlegen, wo diese Mittel für die Schwerstkranken und Sterbenden am wirkungsvollsten eingebracht werden können.
Palliativmedizin kann und soll nicht allein in hochspezialisierten Zentren, sondern überall dort zum Einsatz kommen, wo Menschen sterben. Die beste stationäre Versorgung nutzt nur wenig, wenn nicht Strukturen vorhanden sind, die eine qualitativ hochwertige Weiterversorgung zuhause ermöglichen. Erklärtes Ziel von Palliativmedizin und Hospizbewegung ist es ja gerade, so vielen Menschen wie möglich ein Sterben in vertrauter Umgebung zu ermöglichen.
Fort- und
Weiterbildung
Aus diesem Grund ist es wichtig, gerade auch in der ambulanten Versorgung bei den betroffenen Ärzten, Pflegediensten und ehrenamtlichen Mitarbeitern die Kenntnisse über die Möglichkeiten von Palliativmedizin und Hospizarbeit zu erweitern. Die stationären Einrichtungen haben deshalb nicht nur einen konkreten Versorgungsauftrag, sie dienen vielmehr auch als Kompetenzzentren zur Verbreitung palliativmedizinischen und -pflegerischen Wissens.
Hospizakademien
Aus diesem Grund fördert die Bayerische Staatsregierung ergänzend die Durchführung von Veranstaltungen durch Akademien für Palliativmedizin, Palliativpflege und Hospizarbeit zur Qualifizierung von Mitarbeitern stationärer Einrichtungen der Sterbebegleitung. In Bayern gibt es derzeit 3 Akademien zur Aus- und Fortbildung in Palliativmedizin, Palliativpflege und Hospizarbeit, die mit großem Engagement und Erfolg diese Arbeit aufgenommen haben. Teilweise bestehen bereits lange Wartelisten, um in einem der Kurse unterzukommen. Trotzdem möchte ich an alle in der Begleitung Sterbender tätigen appellieren, insbesondere an die Ärzte und Pflegedienste diese Fortbildungsangebote zu nutzen.
Aktive Sterbehilfe
Die Hospizidee ist auch die Antwort auf die immer wieder neu aufflammende Diskussion um aktive Sterbehilfe.
Was ist das für eine Gesellschaft, in der Menschen sterben wollen, weil sie ihren Lebensweg nicht in Würde zu Ende gehen können? Ich sehe unsere Aufgabe auch darin, diesen Ängsten, die das Lebensende bedrohlich verfinstern, wirksam zu begegnen. Denn in einem Klima von Angst und Ungewissheit gedeihen Forderungen nach absoluter Selbstbestimmung des Lebensendes – in der Annahme, sich so schützen zu können vor einer unerwünschten Lebensverlängerung um jeden Preis. Die Auseinandersetzungen um ein Sterben in Würde dürfen aber nicht dazu führen, dass menschliches Leben als verfügbar angesehen wird. Es ist nicht so, dass Schwerkranke nicht mehr leben wollen. Sie wollen nicht mehr so leben. Der vordergründige Wunsch nach Sterbehilfe ist häufig ein Hilferuf nach mehr Zuwendung, nach Schmerzlinderung, nach Begleitung.
Ein deutsches Sprichwort sagt etwas flapsig: "Sterben ist kein Kinderspiel." Marie von Ebner-Eschenbach drückte es etwas anders aus. Sie schrieb: "Wir müssen immer lernen, zuletzt auch noch sterben lernen." Hospizhelferinnen und -helfer sind dabei wertvolle Begleiter. Sie tragen tagtäglich dazu bei, dass Sterbende auch die letzte Phase ihres Lebens würdevoll erleben können und geben ihnen bis zum letzten Augenblick das Gefühl, wichtig zu sein.
Bedeutung des
Ehrenamtes
Die Hospizbewegung hat etwas ganz einmaliges geschafft. Sie hat einen Handlungsbedarf erkannt und in Zeiten, in denen immer sehr schnell nach dem Staat gerufen wird, selbstständig und eigenverantwortlich gehandelt.
Sie hat der "Ohne-Mich-Bewegung" Gemeinsinn und Eigenverantwortung entgegengesetzt. In geradezu klassischem Sinn fühlen sich die Bürgerinnen und Bürger füreinander verantwortlich und setzen darüber hinaus das Subsidiaritätsprinzip praktisch um.
Mit ihrer eigenständigen Organisationsform hat die Hospizbewegung in den letzten zwei Jahrzehnten bewiesen, dass keineswegs staatliches Handeln immer und überall notwendig ist. Ganz im Sinne einer eigenverantwortlichen Bürgergesellschaft hat sie soziale Verantwortung übernommen und die immer wieder geforderte "Kultur der Selbständigkeit" vorgelebt.
Möglichst wenig
Reglementierung
Ich habe deshalb Verständnis dafür, wenn Stimmen laut werden, die sich gegen aufkeimende Bürokratie, Reglementierungen, Vorgaben usw. wenden. Andererseits hat die Hospizbewegung inzwischen eine Größenordnung und gesellschaftliche Bedeutung angenommen, die bestimmte Regelungen notwendig machen. Vor allem immer dann, wenn Steuer- oder Beitragsgelder fließen, ist ein gewisser Verwaltungsaufwand unvermeidlich.
Ich bin der Meinung, wir müssen einen Mittelweg finden nach der Devise:
"Soviel Eigenverantwortung wie möglich – sowenig Reglementierung wie nötig".
Konflikt:
Ehrenamt /
vergütete Tätigkeit
Einen Punkt möchte ich noch ansprechen, der mir ganz wichtig erscheint. Ehrenamtliche Helfer werden häufig als Laienhelfer oder Laien bezeichnet. Ehrenamtliche Tätigkeit wird professioneller Tätigkeit gegenübergestellt. Das ist falsch.
Ehrenamtliche erhalten zwar keine Vergütung; sie leisten jedoch
professionelle Arbeit. Ehrenamtliche Tätigkeit kann
nicht nur, im Bereich der Sterbebegleitung
muss sie professionell sein. Tatsächlich stehen
sich gegenüber:
Professionell und unprofessionell bzw.
ehrenamtlich und vergütete Tätigkeit.
Richtungsstreit
Wir stehen im Moment etwas vor einem Richtungsstreit. Während die eine Strömung mehr vergütete Kräfte fordert, verweisen andere auf die Erfolge der ehrenamtlichen Hospizbewegung.
Ich möchte es nochmals betonen. Das ehrenamtliche Engagement ist das Herz der Hospizbewegung und wird dies auch in Zukunft bleiben. Auch die neue Förderung der ambulanten Hospizarbeit über die gesetzliche Krankenversicherung sieht keine Vergütung der ehrenamtlichen Sterbebegleitung selbst vor, sondern die Förderung einer Fachkraft für die Anleitung und Begleitung der Ehrenamtlichen bzw. die palliativpflegerische Beratung.
Für ein produktives soziales Arbeiten im Sinne des Hospizgedankens ist eine gelungene, von gegenseitiger Achtung getragene Zusammenarbeit zwischen den hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den freiwillig Engagierten unerlässlich. Die Basis dafür ist gegenseitiger Respekt und Anerkennung.
Dank
Ich möchte das 10jährige Jubiläum des Jakobus-Hospizvereins nutzen, um allen in der Sterbebegleitung Engagierten aber insbesondere allen Hospizhelferinnen und Hospizhelfern ganz herzlich Dank zu sagen. Die Hospizhelferinnen und Hospizhelfer haben sich für eine der schwersten ehrenamtlichen Aufgaben entschieden. Sie benötigen dazu ein hohes Maß an Zuneigung, Erfahrung, Glauben, Vertrauen, Kraft und Einsatzbereitschaft. Durch Ihren Einsatz, der viel Zeit in Anspruch nimmt und sie intensiv fordert, erhält der Tod wieder seine Würde zurück. Ich meine nicht umsonst steht am Anfang unseres Grundgesetzes: "Die Würde des Menschen ist unantastbar".
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