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Pressemeldung
München 06.06.2007
Bayerische Stiftung Hospiz begrüßt den neuen Gesetzentwurf zur Klarstellung der Verbindlichkeit von Patientenverfügungen
Der gestern von den Unionspolitikern Wolfgang Zöller und Hans Georg Faust vorgelegte Gesetzentwurf zur Klarstellung der Verbindlichkeit von
Patientenverfügungen wurde heute vom Vorsitzenden des Stiftungsrates der Bayerischen Stiftung Hospiz, Herrn Dr. Binsack,
begrüßt. Binsack: Damit ist ein Mittelweg zwischen dem sehr restriktiven Bosbach-Entwurf, der mit seiner strikten Reichweitenbegrenzung praktisch von
einer Patientenverfügung nichts mehr übrig lässt und dem sog. "Stünker-Entwurf" aufgezeigt. Besonders erfreulich ist, dass der Entwurf die
Menschen nicht mit bürokratischen Regelungen und überflüssiger Beteiligung der Gerichte schikaniert. Der Entwurf orientiert sich an der
Einsicht, dass es keine durch Gesetz zu verordnende Wahrheit über das Sterben jedes einzelnen Menschen gibt. Er stellt sicher, dass durch eine
Patientenverfügung kein Automatismus in Gang gesetzt wird, der auf ein bloßes buchstabengetreues Ausführen der Patientenverfügung gerichtet
ist. Zwangsbehandlungen von Patienten an ihrem Lebensende sind durch die gesetzliche Festschreibung der Beachtlichkeit von
Patientenverfügungen künftig ausgeschlossen. Ärzte und Betreuer haben die Pflicht, beim entscheidungsunfähigen Patienten den Patientenwillen
sorgfältig zu ermitteln. Nur bei Uneinigkeit zwischen dem behandelnden Arzt und dem Betreuer oder Bevollmächtigten ist das
Vormundschaftsgericht zur Klärung anzurufen.
Binsack: Damit enthält der Entwurf all das, was wir immer gefordert haben und vor allem, er enthält nicht mehr, keine Bürokratisierung
und keine Schikane und Zwangstherapie der Patienten an ihrem Lebensende. Das hoch sensible Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient wird
damit nicht belastet.
Die Bayerische Stiftung Hospiz ist aus der bayerischen Hospizbewegung heraus entstanden und setzt ihre Mittel dafür ein, die Begleitung Sterbender und die palliativmedizinische und palliativpflegerische Versorgung zu verbessern. Informationen zur Stiftung sind unter www.bayerische-stiftung-hospiz.de abrufbar.




