Pressemeldung
München, 27. März 2007
Bayerische Stiftung Hospiz: keine Zwangsbehandlungen und ungewollte Verlängerungen des Sterbeprozesses durch Patientenverfügungen
"In Übereinstimmung mit der geltenden Rechtslage plädiere ich dafür, dass ärztliche Eingriffe - auch im Zustand der
Einwilligungsunfähigkeit des Betroffenen - nur dann zulässig sind, wenn sie dem Willen der jeweiligen Patientin bzw. des Patienten entsprechen,
denn dies ist aus verfassungsrechtlicher, ärztlicher und ethischer Sicht unbedingt geboten. Ich lehne insbesondere eine Reichweitenbegrenzung
entschieden ab, da durch diese eine Patientenverfügung praktisch jeden Wert verliert"
betonte Dr. Binsack, Vorsitzender der
Bayerischen Stiftung Hospiz heute in München. Konfrontiert mit der Tatsache, dass einige Politiker im Deutschen Bundestag
dies offensichtlich anders sehen, zeigte sich Dr. Binsack enttäuscht. "Die Errungenschaften der Hospizbewegung der letzten 20 Jahre
werden durch derartige Ansätze zunichte gemacht. Das kann und will ich nicht akzeptieren"
resümierte er.
Als Vorsitzender der Bayerischen Stiftung Hospiz, Chefarzt der Palliativstation am Krankenhaus der Barmherzigen Brüder
in München und langjährig praktizierender Palliativmediziner spricht Dr. Binsack aus Erfahrung, wenn er sich vehement gegen eine
Reichweitenbeschränkung bei Patientenverfügungen wendet. "Zwangsbehandlungen und künstliche Verlängerungen des Sterbeprozesses gegen
den Willen der Betroffenen sind weder im Sinne der Palliativmedizin noch der Hospizbewegung."
betonte er mehrfach.
"Es kann und darf nicht darum gehen, ein Menschenleben aktiv vorzeitig zu beenden. Allerdings ist auch eine Lebensverlängerung um jeden
Preis - und erst recht eine Verlängerung des Sterbeprozesses gegen den Willen des Betroffenen - nicht angezeigt. Wir müssen vielmehr einen
natürlichen Verlauf des Lebens und Sterbens zulassen. Wertmaßstab muss immer die Würde des betroffenen Menschen sein."
Herr Dr. Binsack wandte sich auch explizit gegen übertrieben bürokratische Strukturen, die die Umsetzung einer Patientenverfügung
unnötigerweise verzögern oder gar verhindern würden. "Man kann bei Entscheidungen am Lebensende nicht ernsthaft generell einen
verfahrensrechtlichen Marathon mit verpflichtenden Entscheidungen von Konsilen und Gerichten fordern. Die Menschen möchten Gewissheit über die
Umsetzung ihres Willens haben und sich nicht bürokratischen Regelwerken ausgesetzt fühlen."
Die Bayerische Stiftung Hospiz ist aus der bayerischen Hospizbewegung heraus entstanden und setzt die ihr zur Verfügung stehenden Mittel dafür ein, die Begleitung Sterbender sowie die palliativmedizinische und palliativpflegerische Versorgung zu verbessern.


