Pressemeldung
München, Oktober 2006
Bayerische Stiftung Hospiz gegen ärztlich assistierten Suizid
Auf dem 66. Deutschen Juristentag im September 2006 wurden zahlreiche Beschlüsse zur strafrechtlichen Seite der Sterbebegleitung getroffen.
Dabei wurde für die Aufhebung des strikten Verbots ärztlicher Hilfe beim Suizid plädiert. "Als Vorsitzender der Bayerischen Stiftung
Hospiz protestiere ich nachdrücklich gegen die Forderung nach einer Aufhebung der ausnahmslosen standesrechtlichen Missbilligung des
ärztlich assistierten Suizids"
empörte sich Dr. Thomas Binsack, Vorsitzender des Stiftungsrates. "Die hohe Vertrauensstellung des Arztes
wird hierdurch in Frage gestellt"
. In diesem Zusammenhang verdeutlichte er nachdrücklich die Position der Stiftung: "Die Fortschritte in
der Palliativmedizin, die flächendeckende Umsetzung der Hospizbewegung und eine unbürokratische gesetzliche Regelung der Verbindlichkeit der
Patientenverfügung sind der einzig akzeptable und humane Weg, mit Sterben und Tod umzugehen."
Gleichzeitig machte Dr. Binsack deutlich, dass sich der Protest der Bayerischen Stiftung Hospiz nicht gegen alle Beschlüsse
des 66. Dt. Juristentags richtet. "Die Bayerische Stiftung Hospiz begrüßt ausdrücklich, dass eine auch nur partielle Legalisierung der Tötung
auf Verlangen vom Deutschen Juristentag mit hoher Mehrheit abgelehnt wurde. Dieses sehr erfreuliche Abstimmungsergebnis ist für uns Anlass zur Hoffnung,
dass auch die Missbilligung des ärztlich assistierten Suizids weiterhin erhalten bleibt."
Im Hinblick auf die Patientenverfügung stellt die Bayerische Stiftung Hospiz konkrete Forderungen an die Bundesregierung: "Der
Koalitionsvertrag gibt vor, dass die gesetzliche Absicherung der Patientenverfügung fortgeführt und abgeschlossen werden soll. Wir fordern deshalb
baldmöglichst eine klare, unbürokratische gesetzliche Regelung, die das Selbstbestimmungsrecht des Patienten respektiert."
Die Bayerische Stiftung Hospiz hat in den letzten Jahren mit erheblichen Geldmitteln die ambulante und stationäre Hospizarbeit und die Palliativmedizin bayernweit gefördert. Beispiele hierfür sind die Implementierung des Hospizgedankens in einer Vielzahl der Alten- und Pflegeheime in Bayern sowie Projekte zur Versorgungsforschung für schwerstkranke und sterbende Menschen. Informationen rund um die Stiftung sind unter www.bayerische-stiftung-hospiz.de abrufbar.


