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Amberg, 14. Mai 2003
Stellungnahme zum BGH-Beschluss vom 17. März 2003
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Der BGH-Beschluss vom 17. März 2003 hat große Verunsicherung ausgelöst: Viele Menschen fragen sich, ob es überhaupt noch sinnvoll ist, Patientenverfügungen zu erstellen; andere sind der Meinung, dass in Zukunft Vormundschaftsgerichte immer darüber zu entscheiden haben, ob der Beginn oder die Fortsetzung lebenserhaltender Maßnahmen bei tödlich erkrankten Menschen im Einzelfall zulässig sind. Grund für diese Befürchtungen sind widersprüchliche und missverständliche Formulierungen, die eine abschließende Beurteilung dieses Beschlusses vorerst nicht zulassen und einer gründlichen juristischen Würdigung von berufener Seite bedürfen. Es lässt sich folgendes feststellen:
Der Bayerische Hospizverband begrüßt die Klarstellungen des BGH und die Feststellung, dass das Wohl des Patienten vorrangig subjektiv zu verstehen ist, weil zum Wohl des Patienten gehört, dass er die Möglichkeit hat, sein Leben nach eigenen Vorstellungen und Wünschen zu gestalten. Entscheidender Maßstab in der Hospizbewegung sind die Wünsche, Bedürfnisse, Hoffnungen und Ängste der todkranken und sterbenden Menschen. Sie sind Grundlage für alles unterstützende Handeln. Der Bayerische Hospizverband stimmt mit dem Bundesgerichtshofsbeschluss auch darin überein, dass die Einleitung und die Fortsetzung einer ärztlichen Maßnahme als fortwährender Eingriff in die körperliche Integrität des Patienten zu sehen ist und somit immer wieder der Einwilligung des Patienten bedarf, z. B. auch bei Beischaltung einer Magensonde und die damit ermöglichte künstliche Ernährung. Nach Meinung des Bayerischen Hospizverbandes ergeben sich wichtige Konsequenzen aus diesem Urteil:
Leider wird in dem BGH-Beschluss die Rolle des Bevollmächtigten mit keinem Wort erwähnt, obwohl die Bevollmächtigung einer Vertrauensperson eigentlich der Einsetzung eines Betreuers vorzuziehen ist. Auch diesbezüglich bedarf es weiterer Klärung. Mittelfristig wären Initiativen des Gesetzgebers äußerst wünschenswert, um den Stellenwert von Patientenverfügungen und die Zuverlässigkeit passiver Sterbehilfe gesetzlich zu regeln. Diesbezügliche verlässliche Regelungen könnten ebenso wie die weitere Verbreitung der Hospizidee mit dazu beitragen, den Wunsch nach aktiver Sterbehilfe überflüssig werden zu lassen. Der Bayerische Hospizverband wird im Sinne der Hospizbewegung weiterhin alles nur mögliche tun, um aktive Sterbehilfe zu verhindern. |




