Testamentarische Zuwendungen
Hinterlassen Sie Spuren! Es hat in unserer Kultur eine lange Tradition, durch Testament über die eigene Lebensdauer hinaus bestimmte gemeinnützige Bestrebungen durch die Zuwendung von Vermögensgegenständen zu unterstützen. Der Staat fördert dies durch steuerliche Anreize. Es macht Sinn, mit Blick auf das eigene Lebensende die Hospizbewegung zu unterstützen, die allen Menschen ein Sterben in Würde ermöglichen will. Wir bitten Sie deshalb, auch eine testamentarische Zuwendung an die Bayerische Stiftung Hospiz in Erwägung zu ziehen. Wie bei allen Fragen, die das Testament betreffen, sollten Sie sich hinsichtlich der Einzelheiten, auch in steuerlicher Hinsicht, fachkundigen Rat, etwa durch einen Notar, einholen. Der Vorstand der Bayerischen Stiftung Hospiz, Frau Hesse steht Ihnen gegebenenfalls gerne für ein Gespräch zur Verfügung.
Zur Erstinformation ist die Broschüre "ERBRECHT, gesetzliche Erbfolge,
Testament" sehr hilfreich. Sie ist kostenlos beim Bayerischen
Staatsministerium der Justiz, Prielmayerstraße 7, 80097 München erhältlich bzw.
im Internet unter
www.verwaltung.bayern.de/Broschueren-bestellen-.196-1067740.1928178/index.htm abrufbar.
Informationen zur Erbschaftssteuer erhält die Broschüre "Erbschaft- und
Schenkungsteuer". Sie ist beim Bayerischen Staatsministerium der Finanzen,
Odeonsplatz 4, 80539 München erhältlich bzw. im Internet unter
www.verwaltung.bayern.de/Broschueren-bestellen-.196-1628692.1914430/index.htm
abrufbar.


