Förderung der Grundausbildung von ehrenamtlichen Hospizhelfern
Nachdem Mitte 2003 die staatliche Förderung der Grundausbildung
ehrenamtlicher Hospizhelfer gemäß dem Vierten Bayerischen Landesplan für
Altenhilfe eingestellt werden musste, hat der Vergabeausschuss beschlossen, dass
die Bayerische Stiftung Hospiz diese Maßnahmen künftig fördern will.
Im Jahr 2010 werden Grundausbildungen von ehrenamtlichen Hospizhelfern in Bayern
mit einer Pauschale von 18,- € pro Fortbildungseinheit bezuschusst.
Fördervoraussetzungen
- Die Anträge auf Kostenübernahme von Grundausbildungen für ehrenamtliche Hospizhelfer werden rechtzeitig (in der Regel mindestens 6 Wochen) vor Beginn der Maßnahme bei der Stiftungsverwaltung gestellt.
- Die genaue Bezeichnung und der Inhalt des Seminars sind enthalten.
- Die Kurse haben eine Mindestteilnehmerzahl von 10 (während des Kurses gleichbleibenden) Teilnehmern.
- Die Grundausbildung umfasst mindestens 30 Stunden a´ 45 Minuten.
- Der Antragsteller hat im Jahr der Durchführung der Grundausbildung keine Förderung nach § 39a II SGB V erhalten.
- Die geltenden Mindeststandards für die Vorbereitung zum Hospizhelfer/in, die am 19.05.2001 von der Mitgliederversammlung des Bayerischen Hospizverbandes verbindlich angenommen wurden, werden eingehalten.
- Die Stiftung besitzt die notwendige finanzielle Leistungsfähigkeit. Auf Stiftungsleistungen besteht grundsätzlich nie ein Anspruch, es handelt sich um freiwillige Schenkungen. Die Pauschale wird voraussichtlich 18,- € pro FE betragen. Eine Anpassung an die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stiftung ist jedoch jederzeit möglich. Liegen die tatsächlichen Kosten der Maßnahme unter der gewährten Schenkung, so ist der überschüssige Teil zurückzuzahlen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Stiftungsverwaltung.
Antragsformulare
- Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die Grundausbildung von ehrenamtlichen Hospizhelfern aus Mitteln der Bayerischen Stiftung Hospiz [PDF]
- Verwendungsnachweis für Schenkungen im Jahr 2010 [PDF]
- Teilnehmerliste [PDF]
Alle Formulare können am Bildschirm ausgefüllt werden.


